In den letzten Tagen haben Bund und Länder verschiedene Maßnahme ergriffen, um das Corona-Virus einzudämmen. Es gibt viele Regelungen, die den Alltag beschränken. Es gibt aber auch Maßnahmen, die finanzielle Hilfe leisten. Die einzelnen Bundesländer setzen diese Dinge unterschiedlich um. Deshalb haben wir einige wichtige Maßnahmen, die uns hier in Sachsen betreffen, kurz und übersichtlich zusammengefasst:
1. Was heißt Ausgangsbeschränkung?
Ihr dürft euer Haus nur verlassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt.
Wichtige Gründe sind:
- Weg zur Arbeit/Ausbildung,
- Weg zum Arzt,
- Weg zum Einkauf,
- Hilfe für kranke und alte Menschen,
- Besuch Ehe- oder Lebenspartnern,
- wichtige Termine mit Ämtern oder Gericht oder
- zur Versorgung von Tieren.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Ihr dürft spazieren gehen und Sport im Freien machen, jedoch nur in der Nähe eurer Wohnung. Erlaubt ist dies aber nur
- alleine,
- mit Menschen aus eurem Haushalt (WG oder Familie, mit der ihr unter einem Dach wohnt) oder
- eurem Partner bzw. eurer Partnerin.
- Insgesamt dürft ihr nicht mehr als 5 Leute sein.
- Update: In Ausnahmefällen darf man auch mit einer Person raus, die nicht in Eurem Haushalt lebt. Dabei geht es aber vor allem um die Unterstützung für Seniorinnen und Senioren.
- Ihr dürft euch bei Sport und Bewegung an der frischen Luft maximal 15 Kilometer von Eurer Wohnung entfernen.
Sicherheitsabstand: Wenn ihr draußen seid, müsst ihr einen Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Menschen halten, damit ihr euch nicht ansteckt.
Kontrolle: Wenn ihr unterwegs seid, kann euch die Polizei fragen, was ihr draußen macht. Dann müsst ihr es erklären. Dabei kann euch euer Ausweis, ein Zettel vom Arbeitgeber oder vom Arzt helfen.
Strafe: Wenn ihr gegen diese Regeln verstoßt, droht euch eine Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Gefängnis!
In Nordrhein-Westfalen gibt es auch schon einen Bußgeldkatalog. Sollte es in Sachsen demnächst auch einen geben, informieren wir euch!
Für Fragen zur Allgemeinverfügung (also auch zur Ausgangsbeschränkung) gibt es die Corona-Hotline: 0800 100 0214 (Mo. bis Fr. 7 bis 18 Uhr, Sa. und So. 12 bis 18 Uhr).
2. Welche finanzielle Hilfe gibt es für Selbstständige?
- In Dresden gibt es 1000 € Soforthilfe für Selbstständige. Diese kann man hier beantragen. Es gibt auch eine Hotline für Fragen und weitere Infos: 0351 488 8726 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr).
- Außerdem können Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen Hilfe über das Projekt “Sachsen hilft sofort” erhalten. Die Sächsische Aufbaubank bietet hierzu Darlehen bis maximal 50.000 EUR. Informationen zu “Sachsen hilft sofort” gibt es hier.
3. Welche finanzielle Hilfe gibt es außerdem?
- Die Bundesregierung hat den Zugang zu Grundsicherung erleichtert. Menschen ohne oder mit zu geringen Einkünften können Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beantragen. Wer ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung. Man muss aber erklären, dass man kein erhebliches Vermögen hat.
- In den ersten 6 Monaten werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Außerdem hat sich der Kinderzuschlag erhört. Wer eigentlich selbstständig ist, kann das auch beantragen. Die Selbstständigkeit kann weiter laufen. Weitere Informationen und Anträge gibt es hier.
- Für medizinische Fragen gibt es das Info-Telefon vom Gesundheitsamt Dresden: 0351 488 5322 (tägl. 8 bis 16 Uhr).
- Wenn ihr glaubt, dass ihr Symptome von Corona habt, dann wendet euch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.
4. Welche medizinische Hilfe gibt es?
Wir sind weiter für Euch da und halten Euch auf dem Laufenden!
Übrigens: Die Dresdner Anwältin Linda Röttig hat einen Rechtstipp zu den aktuellen Regelungen während der Corona-Pandemie erstellt, der einen guten Überblick bietet. Diesen findet ihr hier.
Bleibt gesund!