Die Landeshauptstadt Dresden hat – wie bereits in der vergangenen Saison – mit Beginn der neuen Zweitliga-Spielzeit eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese gilt an den jeweiligen Heimspieltagen bis zum Aufeinandertreffen mit Hannover 96 am 21. September und soll der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dienen.
Neben verschiedenen Gegenständen wie Messern, Scheren, Waffen jeglicher Art oder auch Protektorenhandschuhe, die auch in den vergangenen Jahren bereits durch die Verfügungen nicht mitgeführt werden durften, betrifft es nun aber auch weitere Gegenstände wie Schlauchschals, Helme oder die herausragend modischen Kapuzenjacken mit integrierten Brillen. Es ist im Zweifel damit zu rechnen, dass seitens der Ordnungsbehörden an den Spieltagen entsprechende Kontrollen stattfinden. Wenn ihr also die in der Verfügung aufgelisteten Gegenstände einfach zu Hause lasst, erspart ihr euch womöglich unnötigen Ärger und Ordnungsstrafen.
Interessant, aber mitunter auch etwas skurril liest sich die Begründung für die Allgemeinverfügung. Einige der genannten Beispiele aus der Vergangenheit haben sich teilweise abseits des Geltungsbereiches abgespielt. Ein paar der aufgeführten Delikte lassen zumindest für Außenstehende keinen direkten Bezug zum Fußball erkennen. Wir werden zu der ganzen Thematik im entsprechenden Rahmen auch nochmal mit Vertretern der Landeshauptstadt und der Polizei über diese Verfügungen sprechen.
Bitte achtet bei den kommenden Heimspielen darauf, euch nicht unnötig in die Nesseln zu setzen.
Geltungsbereich
