Kurz gefasst: Soforthilfe für Sportvereine

Kurz gefasst: Soforthilfe für Sportvereine



Der Freistaat Sachsen unterstützt Sportvereine mit bis zu 10.000 € Soforthilfe zur Existenzsicherung. Insgesamt stehen hier 10 Mio. € zur Verfügung.

Voraussetzung für die Soforthilfe ist

  • dass der Verein zum 15. März ordentliches Mitglied des Landessportbund Sachsen war und
  • dass der Verein in geeigneter Weise nachweist, dass ihm durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des Corona-Virus Einnahmeverluste und/oder zusätzliche Kosten entstanden sind und der Zuschuss zur Deckung dieser Kosten dient.
  • Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer Eigenerklärung des antragstellenden Vereines. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

    Anträge auf Förderung können beim Landessportbund Sachsen, Postfach 100952, 04009 Leipzig eingereicht werden. (Mail: [email protected])

    Weitere Infos findet ihr hier. Neben dem Zuschuss zur Existenzsicherung sind auch Liquiditätsdarlehen von bis zu 500.000 € für Sportvereine, Trägervereine von Sport-und Sportleiterschulen sowie ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen ermöglicht. Hier stehen weitere 10 Mio. € zur Verfügung.

    Kurz gefasst: Soforthilfe für Sportvereine

    Kurz gefasst: Gelockerte Corona-Regeln und neue Bußgelder

    Nachdem in letzter Zeit das öffentliche Leben im Zuge der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus sehr eingeschränkt war, gibt es jetzt erstmals leichte Lockerungen. Wir haben für Euch in Auszügen zusammengefasst, welche Erleichterungen es ab Montag für Menschen in Sachsen gibt.

    Die Ausgangsbeschränkungen wurden wesentlich erleichtert.
    Es ist wieder erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen.
    Außerhalb der eigenen Wohnung sein darf man

  • alleine,
  • mit Menschen, mit denen man zusammen wohnt, oder
  • mit maximal einer Person, mit der man nicht zusammen wohnt.
  • Die Kontaktbeschränkung bleibt weiter gültig.
    Das heißt, man soll immer noch die Kontakte zu anderen Menschen, mit denen man nicht zusammen wohnt, auf das Nötigste reduzieren. Außerdem muss man weiterhin ist einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Das gilt überall außerhalb der eigenen Wohnung. Man darf außerdem nicht privat verreisen, Ausflüge weit weg machen oder Menschen besuchen, die weiter weg wohnen.

    Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art bleiben weiter verboten.
    Im Einzelfall kann man eine Genehmigung bei der Stadt beantragen. Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen können mit bis zu 15 Besuchern stattfinden. Zur Begleitung Sterbender darf die engste Familie mit bis zu 5 Personen zusammenkommen.

    Außerdem gibt es neue Regeln zum Mundschutz:
    In Geschäften und in Bus, Bahn und Zug muss man ab Montag eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Im ganzen öffentlichen Raum ist das keine Pflicht, wird aber empfohlen. Besonders wichtig ist das dann, wenn man Kontakt zu Risikopersonen (also zu älteren und kranken Menschen) hat. Morgen (Mo.) um 11:00 Uhr werden 200.000 Schutzmasken an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses verteilt. Wenn man keine medizinische Mundschutzmaske hat, kann man auch etwas anderes nutzen, um Mund und Nase zu bedecken. Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind.

    Schulen, Kitas und andere Einrichtungen:
    Die meisten Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr müssen weiter geschlossen bleiben. Dabei gibt es u.a. Ausnahmen:

  • Schulen für die Prüfungsvorbereitung,
  • Hochschulen und Berufsakademien,
  • Einrichtungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung,
  • Kitas zur Notbetreuung.
  • Die Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime bleiben bestehen.
    Kulturelle Einrichtungen, Restaurants, Sportstätten und Jugendtreffs müssen weiter geschlossen bleiben.

    Außerdem gibt es einen neuen Bußgeldkatalog.
    Folgende Bußgelder drohen ab Montag bei Verstoßen gegen die neue Verordnung:

  • Unzulässige Gruppenbildung 150 €
  • Nichteinhaltung des Mindestabstandes 150 €
  • Teilnahme an nicht angemeldeten Veranstaltungen oder Ansammlungen 150 €
  • Organisieren einer nicht angemeldeten Veranstaltung 500 €
  • Verstoß gegen Geschäfts- und Betriebsuntersagung 500 € (für Chef oder Chefin)
  • Verstoß gegen Besuchsverbot 150 €
  • Achtung: Die genannten Bußgelder werden für alle Beteiligten fällig. Wenn man sich also zu acht im Park trifft, muss man nicht zusammen 150 € zahlen, sondern jeder Beteiligte muss 150 € zahlen. Insgesamt muss die Gruppe also 1200 € zahlen. Außerdem wichtig: Die hier genannten Summen gelten jeweils für den ersten Verstoß. Bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich das Bußgeld.

    Bei einem fahrlässigen Begehung oder bei geringfügigen Verstößen soll Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden.

    Diese neuen Regeln gelten ab Montag bis einschließlich zum 3. Mai.

    Wenn man Fragen zu den Regeln hat kann man diese Nummer anrufen: 0800 1000214
    (Mo bis Fr 7-18 Uhr, Sa und So 12-18 Uhr).

    Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund.

    Euer FP-Team

    FANHAUS weiterhin bis 03. Mai geschlossen

    FANHAUS weiterhin bis 03. Mai geschlossen

    Obwohl die bisher gültige Ausgangsbeschränkung im Freistaat Sachsen gelockert wird, bleiben die Kontaktbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus weiterhin in Kraft. Für unsere Arbeit bedeutet dies, dass sich die bisherige Schließung des FANHAUSES vorerst bis 3. Mai verlängert.

    Gleichzeitig sind wir nach wie vor für alle (jungen) Dynamo-Fans ansprechbar!
    Ihr erreicht weiterhin Willi (0176 235 99 404, [email protected]), Claudia (0173 392 28 68, [email protected]) oder Christian (0163 49 740 11, [email protected]) von Montag bis Freitag immer von 10 bis 16 Uhr, egal ob per Signal-Messenger oder Telefon. Gleichzeitig rufen wir unsere E-Mail-Adressen weiterhin ganz regelmäßig ab.

    Wir informieren Euch zeitnah über die neuen Regelungen im Zuge der kommenden Lockerungen.

    Euer FP-Team

    Lernzentrum vergibt neue FSJ-Stelle

    Lernzentrum vergibt neue FSJ-Stelle

    Du willst nach der Schulzeit nicht sofort eine Ausbildung machen oder studieren, sondern dich ein Jahr ausprobieren und sozial engagieren? Du arbeitest gerne mit Kindern und Jugendlichen zusammen? Außerdem sind Fußball und Dynamo Dresden eine Leidenschaft von dir?

    Dann ist ein Freiwilliges Soziales Jahr im Lernzentrum beim Fanprojekt Dresden genau das Richtige für dich!

    Damit du dir ein Bild von der Arbeit machen kannst, gibt dir unsere aktuelle FSJ`lerin einen Einblick in ihre Arbeit: Ich heiße Sonja und mache aktuell ein FSJ im Lernzentrum „Denk-Anstoß“. Mein Arbeitsplatz befindet sich im Fanhaus auf der Löbtauer Straße. Sonst bin ich oft im Stadion zu finden, denn dort führe ich gemeinsam mit einem Kollegen oder einer Kollegin 2-3-tägige Workshops zu den Themen Fair-Play, Gewaltprävention oder Antirassismus durch, an denen Schulklassen von der dritten bis zur zehnten Klasse teilnehmen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Sonderveranstaltungen in den Ferien zu organisieren. Im besonderen Lernort Stadion werden auf spielerische Art und Weise alters- und gesellschaftsrelevante Themen näher beleuchtet, der Klassenzusammenhalt gestärkt und Vorurteile abgebaut. Die Arbeit mit den Schulklassen wird nicht immer einfach sein, aber du wirst jedes Mal mit einem Lächeln nachhause gehen und dich freuen, dass du vielleicht in einigen Köpfen etwas bewirken konntest.

    Eine weitere Aufgabe ist der „Leseclub“, welcher zweimal pro Woche im Stadion stattfindet. Dieser wird von verschiedene Hortgruppen besucht und es werden abwechslungsreich und spielerisch die Themen rund um Lesen, Sprache und Medien beleuchtet. Dabei kannst du deiner Kreativität freien Lauf lassen. Du gestaltest für die Kinder das Nachmittagsprogramm zusammen mit unseren ehrenamtlichen Lesepatinnen. Die Leseclubs geben dir die Möglichkeit dich auszuprobieren und deine Arbeit anhand deiner Interessen zu gestalten.

    Dein Freiwilliges Soziales Jahr im Lernzentrum „Denk-Anstoß“ bietet dir den Raum dich näher kennenzulernen, deine Fähigkeiten zu testen und über dich hinauszuwachsen. Du wirst von einem super freundlichen und kooperativen Team des Fanprojekt Dresden e.V. begleitet und bei deiner Arbeit unterstützt!

    Wenn du also nach der Schulzeit Lust auf Abwechslung hast, du dich engagieren willst und dich die beschriebenen Projekte ansprechen, dann bewirb dich einfach vom 15. März bis zum 15. Mai 2020 bei der Sächsischen Jugendstiftung für ein FSJ Politik (http://www.saechsische-jugendstiftung.de/fsj-politik).

    Hast du noch Fragen zum FSJ im Lernzentrum „Denk-Anstoß“? Dann kontaktiere gern unsere Projektkoordinatorin Nora Kohlenbrenner per Mail unter [email protected].

    Kurz gefasst: Soforthilfe für Sportvereine

    Kurz gefasst, Teil 2: Bußgeldkatalog und Verlängerung der Ausgangsbeschränkung

    Zusätzlich zu den Ausgangsbeschränkungen hat Sachsen jetzt einen Bußgeldkatalog erlassen. Im Bußgeldkatalog ist festgelegt, welche Strafe es für welchen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung gibt. Außerdem wurde die Ausgangsbeschränkung bis 20. April verlängert. Der Bußgeldkatalog tritt in Kraft ab dem 01. April. Er gilt in ganz Sachsen.

    Folgende Bußgelder wurden heute benannt:

  • Verlassen der Wohnung/des Hauses ohne triftigen Grund: 150 €
  • Verstoß gegen Besuchsverbot von Krankenhaus oder Pflegeheim: 500 €
    (Betrifft die Besucher)
  • Besucher in ein Krankenhaus oder Pflegeheim hereinlassen: 500 bis 1000 €
    (Betrifft die Verantwortlichen)
  • Außerdem kann die Polizei ab 01. April Verwarnungsgelder in Höhe von bis zu 55 € aussprechen.

    Über die weiteren Bußgelder informieren wir Euch, sobald diese veröffentlicht wurden.

    Es gibt aber auch eine Lockerung: Es ist jetzt im Ausnahmefall erlaubt, das Haus mit maximal einer Person zu verlassen, die nicht in eurem Haushalt wohnt. Dies bezieht vor allem auf die Unterstützung für Seniorinnen und Senioren.

    Bleibt gesund und passt auf Euch auf,

    Euer FP-Team

    Kurz gefasst: Soforthilfe für Sportvereine

    Kurz gefasst! Wichtiges zur Corona-Pandemie.

    In den letzten Tagen haben Bund und Länder verschiedene Maßnahme ergriffen, um das Corona-Virus einzudämmen. Es gibt viele Regelungen, die den Alltag beschränken. Es gibt aber auch Maßnahmen, die finanzielle Hilfe leisten. Die einzelnen Bundesländer setzen diese Dinge unterschiedlich um. Deshalb haben wir einige wichtige Maßnahmen, die uns hier in Sachsen betreffen, kurz und übersichtlich zusammengefasst:

    1. Was heißt Ausgangsbeschränkung?
    Ihr dürft euer Haus nur verlassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt.

    Wichtige Gründe sind:

    • Weg zur Arbeit/Ausbildung,
    • Weg zum Arzt,
    • Weg zum Einkauf,
    • Hilfe für kranke und alte Menschen,
    • Besuch Ehe- oder Lebenspartnern,
    • wichtige Termine mit Ämtern oder Gericht oder
    • zur Versorgung von Tieren.

    Es gibt aber auch Ausnahmen: Ihr dürft spazieren gehen und Sport im Freien machen, jedoch nur in der Nähe eurer Wohnung. Erlaubt ist dies aber nur

    • alleine,
    • mit Menschen aus eurem Haushalt (WG oder Familie, mit der ihr unter einem Dach wohnt) oder
    • eurem Partner bzw. eurer Partnerin.
    • Insgesamt dürft ihr nicht mehr als 5 Leute sein.
    • Update: In Ausnahmefällen darf man auch mit einer Person raus, die nicht in Eurem Haushalt lebt. Dabei geht es aber vor allem um die Unterstützung für Seniorinnen und Senioren.
    • Ihr dürft euch bei Sport und Bewegung an der frischen Luft maximal 15 Kilometer von Eurer Wohnung entfernen.

    Sicherheitsabstand: Wenn ihr draußen seid, müsst ihr einen Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Menschen halten, damit ihr euch nicht ansteckt.

    Kontrolle: Wenn ihr unterwegs seid, kann euch die Polizei fragen, was ihr draußen macht. Dann müsst ihr es erklären. Dabei kann euch euer Ausweis, ein Zettel vom Arbeitgeber oder vom Arzt helfen.

    Strafe: Wenn ihr gegen diese Regeln verstoßt, droht euch eine Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Gefängnis!

    In Nordrhein-Westfalen gibt es auch schon einen Bußgeldkatalog. Sollte es in Sachsen demnächst auch einen geben, informieren wir euch!

    Für Fragen zur Allgemeinverfügung (also auch zur Ausgangsbeschränkung) gibt es die Corona-Hotline: 0800 100 0214 (Mo. bis Fr. 7 bis 18 Uhr, Sa. und So. 12 bis 18 Uhr).

    2. Welche finanzielle Hilfe gibt es für Selbstständige?

    • In Dresden gibt es 1000 € Soforthilfe für Selbstständige. Diese kann man hier beantragen. Es gibt auch eine Hotline für Fragen und weitere Infos: 0351 488 8726 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr).
    • Außerdem können Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen Hilfe über das Projekt “Sachsen hilft sofort” erhalten. Die Sächsische Aufbaubank bietet hierzu Darlehen bis maximal 50.000 EUR. Informationen zu “Sachsen hilft sofort” gibt es hier.

    3. Welche finanzielle Hilfe gibt es außerdem?

    • Die Bundesregierung hat den Zugang zu Grundsicherung erleichtert. Menschen ohne oder mit zu geringen Einkünften können Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beantragen. Wer ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung. Man muss aber erklären, dass man kein erhebliches Vermögen hat.
    • In den ersten 6 Monaten werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Außerdem hat sich der Kinderzuschlag erhört. Wer eigentlich selbstständig ist, kann das auch beantragen. Die Selbstständigkeit kann weiter laufen. Weitere Informationen und Anträge gibt es hier.
    • 4. Welche medizinische Hilfe gibt es?

    • Für medizinische Fragen gibt es das Info-Telefon vom Gesundheitsamt Dresden: 0351 488 5322 (tägl. 8 bis 16 Uhr).
    • Wenn ihr glaubt, dass ihr Symptome von Corona habt, dann wendet euch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.

    Wir sind weiter für Euch da und halten Euch auf dem Laufenden!

    Übrigens: Die Dresdner Anwältin Linda Röttig hat einen Rechtstipp zu den aktuellen Regelungen während der Corona-Pandemie erstellt, der einen guten Überblick bietet. Diesen findet ihr hier.

    Bleibt gesund!