Resolution: Für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Resolution: Für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Auf dem gemeinsam von der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS), dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), der BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit und der BAG Fanprojekte durchgeführten Fachtag „Fast im Knast. Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ am 24.10.2018 in Frankfurt wurde einstimmig eine Resolution verabschiedet, die ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit fordert.

Bundesweit nimmt die Zahl an Vorladungen von Fachkräften sozialpädagogischer Einrichtungen zu und bringt diese in schwierige rechtliche und fachliche Konflikte. Dies betrifft auch das Fanprojekt Dresden. Abhilfe kann hier nur ein Zeugnisverweigerungsrecht schaffen.

Wir arbeiten seit über vier Jahren mit vielen anderen Fachkräften aus verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit, der Wissenschaft und aus dem Rechtswesen an dieser Thematik mit dem Ziel, hier eine dringend notwendige Gesetzesänderung zu erreichen. Ein kleiner Schritt auf dieser langen Reise ist die Resolution, die wir an dieser Stelle gern mit verbreiten möchten:

Tagung zu Rechtsfragen und Umgang mit polizeilichen Maßnahmen

Tagung zu Rechtsfragen und Umgang mit polizeilichen Maßnahmen

Zum Fachtag „Alles was Recht ist! Rechtsauslegungen im Arbeitsfeld und deren Auswirkungen auf die Praxis“ vom Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen kamen am Donnerstag Fachkräfte aus dem Bereich der Mobilen Jugendarbeit/Streetwork in Dresden zusammen, um in verschiedenen Rechtsfragen mit der Leipziger Strafrechtsanwältin Doreen Blasig-Vonderlin in Austausch zu treten. Das Fanprojekt wurde von Christian Kabs und Ronald Bec‘ vertreten.

Nicht nur für das Fanprojekt ist der Umgang z.B. mit polizeilichen Kontrollen von jungen Menschen oder den Fachkräften selbst „täglich Brot“. Neben der anwaltlichen „Auffrischung“ über Rechte und Pflichten im Rahmen solcher Maßnahmen wurde der Schwerpunkt des Fachtages auch auf den konkreten Erfahrungsaustausch zwischen den teilnehmenden Streetwork-Projekten gelegt. Auch in Dresden kommen junge Menschen in ihren Stadtteilen immer wieder mit der Polizei und dem Ordnungsamt in Kontakt, sodass SozialarbeiterInnen in der Unterstützung ihrer AdressatInnen auf ein verlässliches Rechtswissen zugreifen können müssen.

Themen wie die im Strafgesetzbuch geregelte Verletzung von Privatgeheimnissen, also die sogenannte Schweigepflicht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit, aber auch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht und Möglichkeiten der Jugendrechtsberatung mit anwaltlicher Unterstützung wurden ausführlich debattiert.

Zum Abschluss des Fachtages wurden Möglichkeiten erarbeitet, wie insbesondere gegenüber der Polizei noch deutlicher der eigene Arbeitsauftrag dargestellt werden kann, der insbesondere auf die Unterstützung von jungen Menschen abzielt und nicht in erster Linie auf Normierung und Kontrolle.