Am 19. Januar nahmen wir an der öffentlichen Anhörung für Bürgerinnen und Bürger zum neuen Polizeigesetz (SächsPVDG und SächsPBG) in Sachsen teil. Wir wurden eingeladen, um dort die Perspektive der Fußballfans auf den Gesetzentwurf darzustellen.
Neben anderen Gruppen – wie z.B. Menschen mit Migrationshintergrund – befürchten auch Fußballfans, dass sie in besonderem Maße von den erweiterten polizeilichen Befugnissen betroffen sein könnten.
Die Kritik richtet sich nicht gegen die Polizei als staatliche Institution oder die Notwendigkeit von Polizeiarbeit im Allgemeinen. Kritisiert wird stattdessen die Kompetenzerweiterung der Polizei, die zukünftig ohne – oder mit kaum vorhandener – Kontrolle anderer Instanzen (Richter, unabhängige Kontrolleinrichtung) Befugnisse zugesprochen bekommen soll, die einen starken Einschnitt in die Grundrechte als Bürger bedeuten und Fans ganz besonders betreffen könnten.
In allererster Linie wird die unklare Begrifflichkeit eines „Gefährders“ bzw. der „personifizierten Gefahrenlage“ bemängelt. Damit ist eine Person gemeint, die einem absehbaren Zeitraum eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen könnte. Auch die Begriffe „absehbarer Zeitraum“ und „erhebliche Straftat“ sind vage.
Viele der im Entwurf des Sächsischen PVDG festgeschriebenen Maßnahmen richten sich folglich auch gegen Personen, von denen die Polizei lediglich vermutet, dass sie eine Straftat begehen könnten. Dass Fußballfans einem Pauschalverdacht vonseiten der Polizei ausgesetzt sind, erleben regelmäßige Auswärtsfahrerinnen und -auswärtsfahrer häufig mehrmals in einer Fußballsaison.
Auch bei den Paragrafen, in denen Kontaktverbote, Aufenthaltsge- und verbote sowie die Beobachtung von sogenannten Kontakt- bzw. Begleitpersonen festgeschrieben sind, haben Fußballfans große Bedenken.
Vielen von ihnen wünschen sich die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von Polizisten sowie die Einrichtung einer tatsächlich unabhängigen Vertrauens- und Beschwerdestelle.
Als Fanprojekt Dresden schließen wir uns in diesem Zusammenhang der Stellungnahme des Landesarbeitskreises Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V. an: „Genauso wie es ein legitimes Anliegen ist, alle Menschen im Freistaat Sachsen vor schweren Gewalttaten zu schützen, müssen polizeiliche Befugnisse dabei im Einklang mit allgemeinen Menschenrechten und verfassungsmäßigen Grundrechten stehen.“