Beratungsangebote
Ableisten von Sozialstunden
Wir bieten euch die Möglichkeit, soziale Arbeitsstunden abzuleisten. Solltet ihr mit dem Gesetz in Konflikt geraten und es daraufhin zu einer Verhandlung kommen, dann kann euch das Gericht das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden auferlegen.
Wenn Ihr eure gemeinnützigen Stunden bei uns ableisten wollt, dann setzt euch mit uns in Verbindung. Wir entscheiden dann immer im Einzelfall, ob das Ableisten von Stunden bei uns für euch und uns zweckmäßig ist.
- Weitere Infos zum Thema erhaltet ihr unter: jugendgerichtshilfe.dresden.de
Stadionverbot
Ihr habt ein Stadionverbot erhalten oder es wurde euch angekündigt? Keine Panik! Wendet euch an uns und wir werden euch bei eurem weiteren Vorgehen unterstützen. Für betroffene Fans, die ein Stadionverbot durch die SG Dynamo Dresden erhalten sollen oder dieses bereits ausgesprochen bekommen haben, gibt es bei die etablierte Stadionverbotsanhörungskommission.
STADIONVERBOTSANHÖRUNGSKOMMISSION (SVAK)
Ein Stadionverbot sollte das letzte Mittel zur Durchsetzung des Hausrechts für die Vereine sein. Vor der Aussprache von (bundesweiten) Stadionverboten kann laut den DFB-Richtlinien den Betroffenen durch den Verein eine Anhörung ermöglicht werden. Aber auch Personen, die bereits ein Stadionverbot von der SG Dynamo Dresden erhalten haben, soll die Gelegenheit einer Anhörung gewährt werden. Daher regte das Fanprojekt Dresden die Einrichtung einer Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK) bei der SG Dynamo Dresden an, welche 2006 etabliert wurde.
Mitglieder der SVAK:
- Stadionverbotsbeauftragte/r des SG Dynamo Dresden e.V.
- Fanbeauftragte/r des SG Dynamo Dresden e.V.
- ein/e Vertreter/in des Fanprojekt Dresden e.V.
- ein/e Vertreter/in aus dem Bereich der Jugendhilfe
Was macht die SVAK?
Die SVAK wird von der Geschäftsführung (GF) von Dynamo Dresden berufen. Die SVAK gibt den von der SGD mit Stadionverbot (SV) belegten Personen bzw. denen die Erteilung eines SV droht, auf Antrag die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Die SVAK berät über die angehörten Fälle und spricht eine Empfehlung für die GF aus (z.B. Aufhebung eines SV; SV auf Bewährung aussetzen, evtl. unter Auflagen; Reduzierung eines SV, evtl. unter Auflagen). Die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiter in den Händen der GF.
Wie kann man sich an die SVAK wenden?
Die Person, der die Aussprache eines (bundesweiten) Stadionverbots droht, erhält eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Anhörung vor der SVAK. In dem Anschreiben befindet sich die Adresse (SG Dynamo Dresden e.V., zu Hd. Stadionverbotsanhörungskommission, Lennéstr. 12, 01069 Dresden bzw. Email: [email protected]), an die innerhalb einer Frist von 14 Tagen der Antrag auf Anhörung zu stellen ist. Die betroffene Person formuliert dafür ein formloses Schreiben an obige Adresse mit der Bitte um eine mündliche Anhörung und der Schilderung der Situation.
Personen, die bereits ein von der SGD ausgesprochenes SV erhalten haben und diesbezüglich noch nicht von der SVAK angehört wurden, können sich ebenfalls schriftlich an obige Adresse wenden und eine Anhörung erbitten.
BEWÄHRUNGSMODELL
Für Fans, deren Stadionverbot auf Bewährung unter Einhaltung von Auflagen ausgesetzt oder reduziert wurde, kann je nach Fall das Bewährungsmodell in enger Abstimmung zwischen der betroffenen Person, der SG Dynamo Dresden und dem Fanprojekt angewandt werden.
Die aktuellen SV-Richtlinien des DFB findet ihr hier:
Konflikte mit Behörden
Gerade an Spieltagen kommt es immer wieder vor, dass Fußballfans mit der Polizei in Konflikt geraten. Keine Bange, wir können euch helfen! Wichtig ist vor allem, dass ihr das nicht mit euch alleine ausmacht. Holt euch Unterstützung bei uns! Wir werden sicher niemanden mit seinen Problemen alleine lassen. Darüber hinaus kooperieren wir eng mit der Schwarz-Gelben Hilfe, die euch insbesondere bei juristischen Fragestellungen unterstützen kann. Einmal im Monat findet während des Mittwochstreffs auch die Sprechstunde der Fanhilfe bei uns statt.
SPIELTAG
Durch unsere Tätigkeit sind wir gut vernetzt und wissen auch an Spieltagen, welche Ansprechpersonen wir kontaktieren müssen, um in kritischen Situationen zu vermitteln oder diese sogar zu vermeiden oder zu lösen. Meldet euch einach telefonisch, wir kommen dann schnellstmglich zu euch. Unsere Telefonnummern findet ihr in der Faninfo der SGD.
SCHREIBEN VON BEHÖRDEN
Vorladung zur Vernehmung, Betretungsverbot, Meldeauflage, Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße — häufig erhalten Fußballfans im Zusammenhang mit ihrem Fan-Dasein behördliche Schreiben, die teilweise gar nicht so einfach zu verstehen sind. Wenn ihr in eurem Briefkasten ein solches Schreiben findet und unsicher seid, was dies zu bedeuten hat, dann meldet euch möglichst schnell telefonisch, per E-Mail oder persönlich im FANHAUS bei uns. Wir „übersetzen“ das Schreiben und beraten euch zu Handlungsmöglichkeiten.Darüber hinaus haben wir einen kurzen Draht zur Schwarz-Gelben Hilfe, der Fanhilfe der SGD. Die ist in diesen Themen sehr erfahren.
Außerdem können wir euch weitervermitteln, wenn ihr bspw. für eine konkrete Rechtsberatung eine anwaltliche Vertretung möchtet.
DATENAUSKUNFT
Im Zuge von Ermittlungsverfahren, Identitätsfestellungen u.ä. werden immer wieder Daten von Fans erhoben. Um herauszufinden, welche Daten von euch wo gespeichert sind, gibt es gesetzliche Möglichkeiten, diese zu erfragen. Ein bekanntes Beispiel für eine zentralisierte Verwertung von Daten ist die Datei „Gewalttäter Sport“.
Wir helfen euch im FANHAUS mit diversen Formularen, mit denen ihr Anträge auf Datenauskunft bzw. Löschung stellen könnt. Kommt dazu bitte einfach vorbei, idealerweise macht ihr telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns aus. Außerdem bieten wir euch ein Online-Formular an, mit dem ihr Eintragungen über euch in die Datei „Gewalttäter Sport“ abfragen könnt.
Die Speicherung eurer Daten ist keine Lappalie, die ihr einfach so „schlucken“ solltet. Wenn ihr bspw. in der Datei „Gewalttäter Sport“ vermerkt seid, kann es euch passieren, dass ihr noch Jahre später den langen Arm des Gesetzes zu spüren bekommt, indem euch beispielsweise beim Familienurlaub die Ausreise verwehrt wird.