Sammlung für wohnungslose Menschen in Dresden

Sammlung für wohnungslose Menschen in Dresden

Das dritte Jahr in Folge organisiert das Fanprojekt Dresden mit tatkräftiger Unterstützung der Dresdner Fanszene eine Sammlung von Schlafsäcken, Isomatten und Winterjacken für wohnungslose Menschen in Dresden. Wir haben mittlerweile große Mengen gesammelt, wofür wir allen Beteiligten Dynamo-Fans einfach nur unendlich dankbar sind! Diese Woche Donnerstag werden wir einen Großteil der Spenden an die Treberhilfe Dresden übergeben. Wir sammeln jetzt noch bis einschließlich 14. Dezember und übergeben dann am kommenden Mittwoch die letzten Sachspenden.

„Ich habe keinen Schlafsack oder keine Jacke zu spenden, möchte aber trotzdem helfen!“

In den vergangenen Tagen erreichte uns vermehrt die Nachfrage von Fans, ob man auch auf anderem Wege wohnungslose Menschen in Dresden unterstützen kann. Aus diesem Grund haben wir uns in enger Abstimmung mit der Fanszene und der Treberhilfe entschieden, zusätzlich Geldspenden für weitere Gegenstände des täglichen Bedarfes zu sammeln, die wohnungslose Menschen benötigen. Diese übergeben wir dann zu diesem Zweck an die Treberhilfe Dresden. Bei Bedarf stellen wir auch Spendenquittungen aus.

Wer spenden möchte, hat zwei Möglichkeiten:


1. PayPal

Ihr habt die Möglichkeit, unkompliziert per PayPal an der Spendensammlung teilzunehmen. Klickt dazu bitte einfach auf den Spenden-Button oder scannt den QR-Code mit dem Smartphone einscannen.





2. Überweisung

Fanprojekt Dresden e.V.
IBAN: DE20 8505 0300 3120 0350 08
BIC: OSDDDE81
Verwendungszweck: Sammlung für wohnungslose Menschen

Wichtig: Bitte achtet darauf, dass ihr den korrekten Verwendungszweck angebt!

Für Spenden bis zu 200 EUR stellen wir hier einen Nachweis zur Verfügung, der in Kombination mit dem Zahlungsbeleg oder Kontoauszug beim Finanzamt vorgelegt werden kann.

Für Nachweise über höhere Spenden, wendet euch bitte per Mail an uns. Vielen Dank!

Rückschau auf das Spiel in Regensburg

Rückschau auf das Spiel in Regensburg

An einem Freitagabend machten sich knapp 400 Dynamo-Fans auf den Weg zum Auswärtsspiel der SGD in Regensburg. Davon haben 27 Fans unseren Auswärtsfragebogen ausgefüllt. Sie bewerteten die Partie mit einer Gesamtnote 2,09. Das ist für diese Saison der zweitbeste Wert.
In fast allen Kategorien gab es Top-Noten, lediglich die Stimmung schnitt vergleichsweise schlecht ab. Ohne organisierten Support ist der Dynamo-Auswärtsblock eben nicht in gewohnter Lautstärke vernehmbar.

Wir bedanken uns bei allen Dynamo-Fans, die zum letzten Spiel der SGD mit Fans in diesem Jahr gefahren sind und die am Auswärtsfragebogen teilgenommen haben.

Bleibt gesund und viele Grüße,
Euer Fanprojekt-Team

§ 53 StPO reformieren – Vertrauensverhältnisse der Sozialen Arbeit schützen!

§ 53 StPO reformieren – Vertrauensverhältnisse der Sozialen Arbeit schützen!

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) vermisst Aussagen im vorgelegten Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien zur Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen und mahnt dringend eine Überprüfung des seit beinahe 50 Jahren bestehenden Bundesverfassungsgerichtsurteils an. Die notwendigen und von allen künftigen Regierungsparteien als sinnvoll erachteten Diskussionsprozesse müssen nun innerhalb der neuen Regierung eingeleitet werden.

„Die Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen erfordert ein Höchstmaß an Vertrauen. Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen verhindert regelmäßig die Thematisierung sensibler Erfahrungen von Klient*innen einerseits und erschüttert im Extremfall die bestehende professionelle Beziehung nachhaltig“, so Matthias Stein, Sprecher des BfZ. Dies ist nicht nur in Handlungsfeldern relevant, in denen Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Auch Soziale Arbeit mit Betroffenen von Gewalt und mit Menschen, die sich durch Skepsis gegenüber staatlichen Akteur*innen auszeichnen kann regelmäßig nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten, da das vertrauliche Wort im Beratungsprozess nicht vollumfänglich geschützt ist.

Im Vorfeld der Bundestagswahl erfragte das BfZ die Positionen der demokratischen Parteien im Bundestag zum Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit. SPD, die GRÜNEN und die FDP betonten die Bedeutsamkeit und Besonderheit des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter*innen und Adressat*innen als schützenswertes und notwendiges Gut. Während die GRÜNEN die Reform des § 53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger) durch die Aufnahme von Sozialarbeiter*innen in den Kreis der geschützten Berufsgruppen befürworten, erachten die SPD und die FDP eine Abwägung mit den Aufgaben der Wahrheitsermittlung im Strafprozess zuvor als notwendig. „Wir fordern die neue Regierung nun auf, diesen Diskussionsprozess tatsächlich auch in den entsprechenden Arbeitsgruppen zu führen,“ so Matthias Stein. „Die Profession der Sozialen Arbeit hat sich in den letzten 50 Jahren enorm gewandelt und ist in ihren Aufgaben und Tätigkeiten nicht mehr zu vergleichen mit der Zeit, als das Bundesverfassungsgericht in 1972 über die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen befand,“ ergänzt Michael Leinenbach, ebenfalls Sprecher des BfZ.

Hintergrund:

Praktiker*innen und Berufsverbände sehen seit Jahrzehnten die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Dessen Fehlen erweist sich insbesondere in jenen Arbeitsfeldern als besonders problematisch, in denen die Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Probleme gibt es auch in Arbeitszusammenhängen, in denen Sozialarbeiter*innen regelmäßig im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden stehen. Schon in Kommentierungen zum SGB VIII wird unterstrichen, dass das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht ein Rudiment aus Zeiten sei, „in der das Jugendamt noch als ‚Helfer des Gerichts‘ angesehen wurde“. Ein aktuelles Rechtsgutachten unterstreicht die Dringlichkeit des Anliegens.

Vor dem Hintergrund einer immer schwieriger werdenden Lage im Arbeitsfeld wurde bereits 2014 eine Arbeitsgruppe mit Praktiker*innen aus dem Feld der Fanprojektarbeit ins Leben gerufen, die um Vertreter*innen aus der Wissenschaft, der Trägerlandschaft sowie Praktiker*innen aus angrenzenden Bereichen der aufsuchenden Arbeit bzw. der Arbeit mit sogenannter schwieriger bzw. gefährdeter Klientel erweitert wurde und mit der analytischen Betrachtung des praktischen, berufspolitischen und juristischen Umfelds der Fanprojekte und im Weiteren auch der Sozialen Arbeit mit auffälligen Jugendkulturen begann.

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit wurde 2020 arbeitsfeldübergreifend von verschiedenen Bundesverbänden in Frankfurt gegründet.
Weitere Informationen: www.zeugnis-verweigern.de